Immobilienkauf: Heizenergiekosten für Käufer unwichtig

7 Okt

Studie zu kaufentscheidenden Kriterien bei Wohnimmobilien / Energetischer Gebäudezustand für viele Käufer nicht relevant / Energieausweis wird selten vorgelegt

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

In den Köpfen der Immobilienerwerber ist das Bewusstsein für den sparsamen Umgang mit Energie noch nicht angekommen. Dies ergab eine bundesweite Untersuchung von TÜV Rheinland zum Kaufverhalten bei Käufern von Wohnimmobilien. Demnach spielte nur für jeden fünften Käufer der Energieverbrauch überhaupt eine Rolle und für nur 4 Prozent der Befragten war dies ein kaufentscheidendes Kriterium. „Es ist sehr erstaunlich, dass ein wesentlicher Betriebskostenfaktor wie die Kosten für Heizenergie bei der Kaufentscheidung konsequent ausgeblendet wird“, sagt Siegfried Seifert, Fachmann für Immobilienbewertung bei TÜV Rheinland anlässlich der Immobilienfachmesse Expo Real in München. Dabei können Belastungen nicht nur aus weiteren zukünftigen Steigerungen der Energiekosten resultieren. „Für Immobilienkäufer besteht, abhängig von den politischen Entwicklungen, durchaus in Modernisierungsrisiko“, gibt Seifert zu bedenken. „In der Vergangenheit hat es bereits Überlegungen gegeben, im Rahmen der EU-Energieeffizienzrichtlinie eine energetische Sanierungspflicht für Wohnimmobilien in der Europäischen Union einzuführen“, so der Experte.

Energieausweis wird selten vorgelegt

Auch der Energieausweis fristet im Rahmen des Eigentümerwechsels ein Schattendasein. Lediglich jeder fünfte Verkäufer legte den Energieausweis ungefragt vor, jeder zehnte auf Nachfrage. Dagegen bekamen rund zwei Drittel der befragten Käufer den Energieausweis gar nicht vorgelegt. „Damit erfüllt der Energieausweis seine Steuerungsfunktion in der Praxis bislang nicht“, so Seifert. Dabei ist der Energieausweis seit 2009 ein verbindliches Dokument, das bei Immobilientransaktionen und Vermietungen vorgelegt werden muss. Änderungen sind in Sicht: „Dies wird sich voraussichtlich ab 2014 mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung ändern“, sagt Seifert. Der Experte warnt: „Die Nichtvorlage des Energieausweises könnte dann zur Ordnungswidrigkeit werden. Verkäufern und Vermietern drohen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.“

Varianten beim Energieausweis

Auch wenn der Energieausweis vorgelegt wird, kommt erschwerend hinzu, dass es zwei verschiedene Varianten gibt: Der Bedarfsausweis zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik auf, während der Verbrauchsausweis lediglich den Energieverbrauch der Vorbesitzer abbildet – nutzerabhängige Abweichungen sind vorprogrammiert, so dass der tatsächliche Energiebedarf des Gebäudes hier gar nicht abgebildet wird. Laien sind bei der Bewertung der entstehenden Gesamtkosten oft überfordert. Dennoch sollte unter dem Aspekt der stetig steigenden Energiepreise der energetische Bauzustand Teil der Gesamtbewertung sein.

Wer beim Immobilienerwerb auf ein stabiles Fundament bauen möchte, sollte daher auf kompetente Beratung in Form eines Sachverständigen vertrauen. Fachleute können gravierende Mängel im Vorfeld des Kaufs feststellen und die möglichen zusätzlich anfallenden Investitionskosten realistisch einschätzen.



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