Ortsfeste Ladekrane: Neue Erweiterung einer bestehenden Ermächtigung für die Abnahmeprüfung an LKW-Ladekranen
3 Apr
Für ortsfeste Montagen z.B. auf Schrottplätzen kommen verstärkt Ladekrane zum Einsatz. Wichtig ist, dass diese ortsfest montierten Krane nicht betriebsbereit sind. Entsprechend der Unfallverhütungsvorschrift Krane (BGV D6) und der Betriebssicherheitsverordnung müssen sie nach der Montage durch einen hierfür ermächtigten Sachverständigen vor der Inbetriebnahme geprüft werden.
Die Veranstaltung: Ortsfeste Ladekrane findet am 18.06. 2014 in Essen statt.
Ermächtigte Sachverständige für die Abnahmeprüfung von LKW-Kranen können hier eine Erweiterung Ihrer Ermächtigung für ortsfeste Ladekrane erlangen.
Schwerpunkte sind: EG-Recht-Prüfungen gemäß BGV D6 und BetrSichV, Herstellerinformationen, Definition LKW-Ladekran, Prüfpunkte (Fundament, Zugang, Sicherheitsabstände)
Detaillierte Informationen finden Interessierte unter:
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Haus der Technik e.V.
Hollestrasse 1
45127 Essen
Telefon: +49 (201) 1803-1
Telefax: +49 (201) 1803-269
http://www.hdt-essen.de
Ansprechpartner:
Ute Jasper
Fachbereich Management
+49 (201) 1803-239
Dateianlagen: