TÜV Rheinland: Schnellauftore sparen viel Energie
12 Jan
Investitionen in Schnelllauftore und Luftschleier rentieren sich / Effizienz wird gefördert / Energieaudit zeigt Potenziale auf
Der Energieverbrauch lässt sich in vielen Industrie- und Gewerbebetrieben durch technische Lösungen oftmals leicht reduzieren. Beispiel Gebäudezugänge: Noch setzen sich bei Unternehmen im Lieferbereich oftmals massive Rollpanzertore in Bewegung. Sinnvoller wäre es, die behäbigen Portale an den Ladeschleusen durch isolierte Schnelllaufanlagen mit optimiertem Wärmedurchgangskoeffizienten zu ergänzen oder zu ersetzen. Elektrische Tore in Lamellenbauweise sorgen für minimale Energieverluste, indem sie mit einem Tempo von bis zu drei Metern pro Sekunde öffnen und schließen.
Großes Einsparpotenzial
Ähnliches gilt für die ebenso platzsparenden wie zuverlässigen Torluftschleier, die sich für Handelsbetriebe mit hohem Publikumsverkehr anbieten. Auch sie wirken dem Entweichen der Wärme nach draußen und dem Eindringen frostiger Luftmassen ins Gebäude entgegen. Mehrere tausend Euro kann im Vergleich zu Schwenktüren das Heizkosten-Einsparpotenzial pro Jahr betragen. „Deshalb“, so Ramona Schalek von TÜV Rheinland, „rentieren sich hocheffiziente, bedarfsgerecht dimensionierte Toranlagen schon nach rund drei Jahren.“
Förderprogramme nutzen
Noch früher aufgehen sollte die Rechnung mit Bundes-Investitionszuschüssen. Die gibt es dank des „Förderprogramms für hocheffiziente Querschnittstechnologien“. Zügig im grünen Bereich ist zum Beispiel der Betrieb, der seine neuen Schnelllauftore und die dazu passende erdgasgestützte Strahlungsheizung mit einer förderungswürdigen raumlufttechnischen Anlage kombiniert. Dazu gehören Ventilatoren mit optimiertem Wirkungsgrad und eine Vorrichtung zur Wärmerückgewinnung.
Wie das im speziellen Anwendungsfall am besten funktioniert, klärt eine Energieberatung – für Mittelstandsunternehmen gefördert vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Bis zu 80 Prozent der Kosten für ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 trägt die öffentliche Hand.
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