TÜV Rheinland: Sichere Beförderung bei Lastenaufzügen mit Kabinentür
16 Feb
Jährliche Prüfung bei Lastenaufzug vorgeschrieben / Geschlossener Fahrkorb ideal / Kabinentüren erst seit 1999 bei Neuanlagen Pflicht / Immer noch 60 Prozent Lastenaufzüge ohne Innentüren unterwegs / Vorsicht bei Umnutzung von Gebäuden
Aufzüge gehören heutzutage und hierzulande zu den sichersten Beförderungsmitteln. Vorausgesetzt, sie werden regelmäßig gewartet, geprüft und verfügen über eine Kabinentür. Bei Lastenaufzügen, die neben Gütern auch autorisierte Beschäftigte eines Gewerbebetriebs transportieren dürfen, sind Kabinentüren aber keine Selbstverständlichkeit. Allein TÜV Rheinland prüft jährlich 17.700 Lastenaufzüge in ganz Deutschland.
Innentür senkt Verletzungsrisiko
Erst seit Einführung der europäischen Aufzugrichtlinie im Jahr 1999 sind bei den Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden, Innentüren vorgeschrieben. Konsequenz: Noch immer verrichten in Deutschland rund 60 Prozent aller Lastenlifte ihren Dienst ohne diesen Sicherheitsgaranten. „Die Tür verhindert, dass beim Transport von größeren Gegenständen mitfahrende Personen versehentlich zwischen Transportgut und Schachtwand eingequetscht werden oder infolge von Unebenheiten hängen bleiben“, so TÜV Rheinland-Fachmann Dirk Laenger. Im schlechtesten Fall kann es da zu Schürfwunden, Brüchen oder Quetschungen kommen. Unsichtbare Lichtgitter mit automatischer Notfallbremse mindern diese Unfallgefahren.
Vom Lasten- zum Personenaufzug
Die jährliche Betriebsprüfung beugt zusätzlich Sicherheitsrisiken vor: Jeder Aufzug in Deutschland wird einmal jährlich inspiziert. Dazu gehört beispielsweise auch das 32 Tonnen schwere, 125 Kubikmeter große Exemplar im Kölner Schauspielhaus, das derzeit noch saniert wird – ein topmoderner und sicherheitstechnisch vorbildlicher Koloss. Was Aufzugexperten wie Dirk Laenger bei der Überprüfung solcher Anlagen besonders im Blick haben, sind ungesicherte Konstruktionen. Dies gilt vor allem dann, wenn Industriegebäude (zeitweise) umgenutzt werden. Möglicherweise wir aus einer Lagerhalle eine Flüchtlingsunterkunft und aus einem Lastenaufzug dann ein Personenlift ohne Schachtwandschutz. „Das geht gar nicht, hier sind Türen im Fahrkorb unbedingt erforderlich“, sagt Laenger.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com
Ansprechpartner:
Frank Ehlert
Pressesprecher Industrie Service
+49 (221) 806-2424
Dateianlagen: