Bei Immobilienkauf Versicherungsschutz beachten

28 Jul

Pressemeldung der Firma BBT GmbH

Wer eine Immobilie erwerben möchte, muss viele Aspekte berücksichtigen. Dazu gehört auch der bestehende Versicherungsschutz des Wunschobjekts. Wir haben für Sie zusammengestellt, worauf Sie unbedingt achten sollten: 

Als Erwerber einer Immobilie ist es für Sie wichtig, sich den bestehenden und ausreichenden Versicherungsschutz des Veräußerers nachweisen zu lassen. 

Achten Sie herbei darauf, dass 

  • die Prämien bezahlt sind,
  • die Versicherungssumme den tatsächlich vorhandenen Sachwerten entspricht oder zumindest ein ausreichender Unterversicherungsverzicht erklärt wurde,
  • die Gefahren Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel ggf. auch Elementar versichert sind,
  • keine zu hohen Selbstbehalte vereinbart wurden,
  • der Versicherungsschutz nicht durch irgendeine nicht bekannte Vereinbarung zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer (automatisch) erlischt. 

Versicherungswechsel prüfen

Die Kündigung des Vorvertrages ist meist erst mit dem Eigentumswechsel, also der grundbuchamtlichen Umschreibung möglich. Es empfiehlt sich, mit dem neuen Versicherer möglichst pauschal eine Versicherung ab Beendigung des Vorvertrages zu vereinbaren, um nicht beeinflussbaren Faktoren in der Phase des eigentlich noch bestehenden Vertrages des Verkäufers entgegenzuwirken. Über die Rahmenverträge der Immobilienwirtschaft ist dies im Allgemeinen kein Problem. 

Mit dem Nutzen-/Lastenwechsel sollte auch eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung für den Erwerber abgeschlossen werden, da der bestehende Versicherungsschutz des Veräußerers in der Regel zu diesem Datum, aber spätestens zur grundbuchamtlichen Umschreibung erlischt. 



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
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