Benutzung von Achterbahnen und Karussell: Verhaltensregeln beachten
8 Jun
TÜV Rheinland: Kinder nie unbeaufsichtigt lassen / Während der Fahrt nicht mit dem Handy filmen / Sicherheit durch regelmäßige Prüfungen
Fahrgeschäfte begeistern auf Jahrmärkten und in Freizeitparks Besucher aller Altersklassen. Damit der Fahrspaß auch sicher ist, werden bei Karussells, Achterbahnen und anderen sogenannten „Fliegenden Bauten“ umfangreiche technische Prüfungen durchgeführt. Doch Kirmesgäste können selbst zur Sicherheit beitragen, indem Sie sich an bestimmte Verhaltensregeln halten. Diese befinden sich häufig zusammen mit Größen- und Altersbeschränkungen an den Kassen und im Eingangsbereich.
Ein spezielles Augenmerk gilt Kindern. „Kinder sollten während der Fahrt nicht aus den Augen gelassen und von einem Erwachsenen begleitet werden“, sagt Achim Hüsch, Experte für die Prüfung von Fahrgeschäften bei TÜV Rheinland. Bei schnellen Rundfahrgeschäften empfiehlt der Experte, Kinder auf die inneren Sitze zu platzieren. „Vor dem Start sollte der Fahrgast selbst prüfen, ob der Sicherheitsbügel eingerastet ist und sicher anliegt“, rät Achim Hüsch. Lose Gegenstände wie Regenschirme, Selfie-Sticks, Kameras oder Taschen dürfen nicht mit ins Fahrgeschäft genommen werden. „Durch die hohen Beschleunigungen kann ein Mobiltelefon schnell zu einem gefährlichen Geschoss werden“, so Hüsch. Daher solle man sicherheitshalber auf das Filmen während der Fahrt verzichten.
Technische Prüfungen für sicheren Fahrspaß
Damit das Fahrvergnügen unter technischen Gesichtspunkten sicher ist, müssen die sogenannten Fliegenden Bauten vor der ersten Inbetriebnahme von unabhängigen Dienstleistern, wie TÜV Rheinland, geprüft werden, um die Ausführungsgenehmigung für den Betrieb zu erhalten. Ist das Fahrgeschäft auf dem Kirmesplatz aufgebaut, wird vor Ort durch das zuständige Bauaufsichtsamt eine weitere Überprüfung, die sogenannte Gebrauchsabnahme, veranlasst. „Die Fahrgeschäfte in Deutschland befinden sich auf einem sehr hohen Sicherheitsniveau“, so Hüsch. Die Bauten unterliegen der Landesbauordnung und müssen nach der umfangreichen Erstprüfung und zusätzlich zur Gebrauchsabnahme regelmäßig auf Herz und Nieren überprüft werden. Vergleichbar mit der Hauptuntersuchung eines Autos, muss sich jedes Fahrgeschäft einer Verlängerungsprüfung unterziehen. „Damit wird sichergestellt, dass das Fahrgeschäft zum Beispiel nach starker Beanspruchung weiterhin sicher und zuverlässig betrieben werden kann“, so der Experte.
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