Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters § 548 BGB

3 Sep

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Schadensersatzansprüche des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache verjähren gemäß § 548 I S. 2 BGB in sechs Monaten. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Vermieter sollten nach dem Rückerhalt der Mietsache unbedingt darauf achten mögliche Schadensersatzansprüche in der First des § 548 I S. 2 BGB geltend zu machen.

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Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


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