Präqualifikation als Schweizer Messer für Bauunternehmen
14 Sep
Keine Nachunternehmerhaftung für General- und Hauptunternehmer!
Seit nun mehr 20 Jahren nimmt der Gesetzgeber die General- oder Hauptunternehmer in die Nachunternehmerhaftung. Sowohl für den Gesamtbeitrag zur Sozialversicherung als auch für den Beitrag zur Unfallversicherung haftet dieser für die ausstehenden Beiträge der von ihm beauftragten Nachunternehmern. Die Ansprüche auf Beiträge verjähren erst in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie fällig geworden sind.
„Konkret heißt das: Der Hauptunternehmer zahlt die Beitragsrückstände seines Nachunternehmers. Hierfür haftet er fast 5 Jahre. Das kann schnell zu einem erheblichen finanziellen Schaden führen. Von dem bürokratischen Aufwand einmal ganz abgesehen.“, weiß Birgit Sommer, Geschäftsführerin der Präqualifizierungsstelle DQB GmbH. „Solche Fälle kommen leider immer wieder vor. Die Präqualifizierung schafft hier Abhilfe. Sie ist das Schweizer Messer unter den Tools für Bauunternehmen. Klein, handlich und entfaltet eine Riesenwirkung.“
Denn die Haftung ist verschuldensabhängig. Damit entfällt die Haftung nur, wenn der General- oder Hauptunternehmer belegen kann, dass er ohne eigenes Verschulden von einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Beitragspflichten seines Nachunternehmens ausgehen konnte. Hierzu hat er die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Nachunternehmers nachzuweisen. Und dieser Nachweis kann durch die Präqualifikation des Nachunternehmers erfolgen. Denn durch die Präqualifikation kann der Hauptunternehmer bestätigen, dass er davon ausgehen konnte, dass der Nachunternehmer seine Zahlungspflichten für die tarifvertraglichen Sozialversicherungsbeiträge erfüllt hat. Ein Verschulden des Hauptunternehmers ist damit ausgeschlossen.
Doch wie wird die Präqualifizierung nachgewiesen? „Das ist sehr einfach. Alle präqualifizierten Unternehmen sind online im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB eingetragen. Wer in dieser Liste steht, bei dem ist nachgewiesen, dass die hinterlegten Nachweise aktuell und gültig sind! Neben den Umsatz- und Personalzahlen gehören hier auch die Nachweise zu gezahlten Sozialkassen- und Berufsgenossenschaftsbeiträgen.“ erklärt Frau Sommer. Der Aufwand für General- und Hauptunternehmer ist gering, die Wirkung unbezahlbar. Frau Sommer rät: „Immer den tagesaktuellen Eintrag im Amtlichen Verzeichnis PQ-VOB nachschlagen. Damit sind Hauptunternehmer auf der sicheren Seite.“
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