Attraktive Förderung bis zu 55 % für Heizungstausch und Sanierung
3 Feb
Inklusive Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentale
Sie wollen den Energiefresser alte Heizung möglichst nahtlos und gut finanzierbar ersetzen? Sichern Sie ihren Kunden eine BEG-Förderung von 20 bis 55 % für Heizungstausch und Heizungserweiterung und das inklusive entsprechender Umfeldmaßnahmen wie die Heizungsüberbrückung mit mobiler Heizzentrale.
Warum also zögern, wenn die Heizungssanierung, Umbau- oder Ausbaumaßnahmen der Wärmeversorgung anstehen. Als Heizungsfachmann können Sie ihren Kunden ein attraktives Paket schnüren, indem Sie ihnen die Möglichkeiten der Sanierungsförderung aufzeigen und sogar die nahtlose Wärmeversorgung mit mobiler Heizzentrale (z. B. von mobiheat) sicherstellen.
Denn seit die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 9.6.2021 in Kraft trat, bündelt es die bisherigen Förderprogramme von KfW und BAFA übersichtlicher und so sind Anträge weitaus einfacher zu stellen. Wichtig jedoch: alles muss vor der Auftragsvergabe online beantragt werden.
So werden sowohl der Heizungstausch als auch die Heizungserweiterung um erneuerbare Energien (Einzelmaßnahmen, BEG EM) mit einem Zuschuss von 20 bis 55% über die Bundesförderung für effiziente Gebäude unterstützt und über die BAFA ausbezahlt. Welche energieeffizienten Heizanlagen hier förderfähig sind, finden Sie hier.
Und so einfach geht´s:
Angebote einholen/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte
(EEE ist bei BEG EM keine Pflicht) Holen Sie Angebot(e) von Fachunternehmen ein. Wichtig:
Warten Sie mit der Auftragsvergabe. Ein erteilter Auftrag gilt als vorzeitiger Maßnahmenbeginn und verhindert eine Förderung!
Antrag stellen
Merkblatt lesen zur Antragstellung, dann erst online stellen, auf Bestätigungs-E-Mail mit Aktivierungslink für das BAFA-Portal warten und Zugang dafür aktivieren
Auftragsvergabe/Vertragsabschluss
Auf positiven Prüf-Bescheid der BAFA per Post, den sogenannten Zuwendungsbescheid warten. Nun den Auftrag vergeben bzw. Heizanlage installieren.
Hinweis:Wird mit der Maßnahme nach Antragstellung, und vor Erhalt des Zuwendungsbescheides begonnen, erfolgt dies auf eigenes Risiko.
Einreichung Verwendungsnachweis/Beauftragung Energie-Effizienz-Experte (EEE)
Maßnahme fertigstellen, Online-Verwendungsnachweis und erforderlichen Nachweise auf das BAFA-Portal hochladen.
(Falls ein EEE eingebunden wurde, Beauftragung und Erstellung des technischen Projektnachweises (TPN). Der EEE muss dem Antragsteller die „TPN-ID“ zur Verfügung stellen. Diese wird im Online-Verwendungsnachweis abgefragt.)
Prüfung und Auszahlung
BAFA prüft die Nachweise und erstellt den Festsetzungsbescheid (per Post zugesendet).
Parallel war es bisher möglich sich über einen staatlichen Tilgungszuschuss die gleiche Zuschusshöhe in Form der KFW-Förderung zu sichern. Allerdings pausieren momentan alle Maßnahmen, die über die KfW laufen, auch die Sanierung zum Effizienzhaus bzw. Niedrigenergiehaus. Sie sollen allerdings wiederaufgenommen werden, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind.
Besonders interessant: Auch hier sind die Umfeldmaßnahmen, die die Wärmeversorgung während der Bausanierung bzw. der Heizungssanierung sichern, förderfähig.
Das heißt: Mobile Heizzentralen oder Aufheizgeräte zur Bauheizung von mobiheat, die schnell und zuverlässig vom Profi geliefert und selbst installiert werden, können zur Heizungsüberbrückung genutzt werden und bei den förderfähigen Maßnahmen miteinbezogen werden. Auch die Kosten für den dazugehörigen Energieträger gehören dazu. Das macht es für Sie als Heizungsprofi noch einfacher, die Sanierung für den Kunden so angenehm wie möglich zu machen.
Alternativ zu den Zuschüssen für die Bausanierung gibt es die Möglichkeit sich Steuervorteile beim Finanzamt zu sichern. Anders als bei BAFA und KfW kann dies auch bei laufender Sanierung noch geltend gemacht werden.
20 % Steuerbonus (begrenzt auf 40 000 Euro) gibt es hier, absetzbar über 3 Jahre . (Im ersten und zweiten Jahr wird die Steuerlast um 7% gesenkt, d.h. um max. 14 000 Euro, im dritten Jahr nach Abschluss der Arbeiten um 6%, also max. 12 000 Euro.)
Voraussetzung allerdings: Das Gebäude ist schon zehn Jahre alt, wird selbst genutzt und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus. Hierfür ist eine entsprechende Bescheinigung vorzulegen.
Also einfach Steuererklärung mit der ausgefüllten Anlage Energetische Maßnahmen für jedes der drei Jahre abgeben. Der Betrag, den man geltend machen kann, mindert dann direkt die Steuerschuld.
Wichtig zu wissen, die Kosten werden nur einmal gefördert, eine Kombination mit anderen Fördermitteln (wie über BAFA und KfW) ist ausgeschlossen.
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