Parkhaus: Schrankenanlagen mindestens einmal jährlich prüfen

11 Nov

TÜV Rheinland: Personen und Fahrzeuge schützen / Technik und Gefahrenstellen kontrollieren / Begutachtungen mit Prüfbericht und Plakette dokumentieren

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Für viele Autofahrer sind sie ein lästiges Hindernis: Schrankenanlagen in Parkhäusern. Diese erfüllen jedoch wichtige Aufgaben – sie regeln beispielsweise den Verkehrsfluss und erfassen, wenn alle Stellplätze belegt sind. Die Europäische Produktnorm DIN EN 13241-1 legt die Sicherheits- und Leistungsanforderungen an Schranken fest. Demnach sollen Schranken in erster Linie eine sichere Zufahrt für Fahrzeuge gewährleisten. Die Norm fordert auch, dass neben den Durchfahrbarrieren genügend Raum für Fußgänger bleiben muss. Betreiber von Parkhäusern sind rechtlich für die Funktionstüchtigkeit der Schranken verantwortlich. Wer sich hier bewegt, kann sich also grundsätzlich sicher fühlen. Trotzdem ist Vorsicht geboten, da Autofahrer an Schranken möglicherweise abgelenkt sind oder zu schnell anfahren und Passanten eventuell spät bemerken. Auch an geöffneten Schranken gilt es, aufmerksam zu sein und nach Warnschildern Ausschau zu halten.

Sicherheit geht vor

Der Mechanismus, dass Schranken sich im richtigen Moment sowie in einem moderaten Tempo heben und senken, wird normalerweise von Induktionsschleifen im Asphalt gesteuert. „Sie registrieren ein metallisches Fahrzeug und leiten danach die entsprechende Bewegung ein“, erläutert Ralf Korsten, Experte für Prüfungen von automatischen Schranken bei TÜV Rheinland. Sobald sich Personen oder Autos unter der Schranke befinden, wird die Schließkraft reduziert, so dass diese in der Regel nicht getroffen werden. Lässt sich eine Schranke nicht mehr öffnen oder der Balken senkt sich unkontrolliert, kann das zu hohen Sicherheitsrisiken führen. Damit die installierten Vorrichtungen zuverlässig funktionieren, werden sie regelmäßig, das heißt mindestens einmal im Jahr geprüft, und anschließend mit einer entsprechenden Prüfplakette versehen. Diese gibt den Zeitpunkt der nächsten Prüfung vor.

Bestandteile der Prüfung

Sowohl bei Prüfungen nach der Betriebssicherheitsverordnung als auch bei Prüfungen nach der Arbeitsstättenverordnung wird eine sogenannte Ordnungsprüfung durchgeführt: Dazu gehören die richtige Dokumentation entsprechend Normen und Richtlinien, das Typenschild mit technischen Daten, die CE-Kennzeichnung sowie der Nachweis über Betriebs- und Montageanleitungen. Darüber hinaus wird die Technik kontrolliert. „Die Tragfähigkeit des Fundaments beziehungsweise die Standfestigkeit der Schranke ist genauso wichtig wie ihre elektrische Sicherheit“, so Korsten. Die Experten vergewissern sich auch, dass Warnhinweise vorhanden und Gefahrenstellen wie beispielsweise eine neu errichtete Mauer gekennzeichnet sind.



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