Fallstricke der neuen Bauprodukte-Verordnung

11 Nov

Kleine und mittlere Unternehmen müssen wachsam sein, um von den Vorgaben der Bauprodukte-Verordnung ab Sommer 2012 nicht böse überrascht zu werden.

Pressemeldung der Firma INMAS GmbH

Eine neue EU-Norm stellt seit Januar 2011 umfangreiche Anforderungen an alle Unternehmen, bei denen geschweißt wird: die DIN EN 1090. Bis Juli 2012 müssen sie ihre Prozesse umstellen und sich zertifizieren lassen – so sieht es die neue Bauprodukte-Verordnung der EU vor. Nachdem mittlerweile die Hälfte der Umstellungsphase verstrichen ist, wissen allerdings viele Betriebe noch immer nicht, was genau sie zu tun haben.

„Für kleine und mittlere Unternehmen kann dieses fehlende Know-how existenzbedrohend sein“, betont Mario Haake, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens INMAS GmbH. „Betriebe müssen nicht nur damit rechnen, dass der Staat ihnen auf die Finger klopft, sondern auch damit, dass ihre Auftraggeber die vereinbarten Lieferpreise bei Nichteinhaltung der Norm massiv drücken.“

Tragende Bauteile brauchen künftig CE-Kennzeichnung

Die DIN EN 1090 ersetzt die alte DIN 18800, die stark auf Schweißprozesse fokussiert ist. Gravierendste Änderung: In Verbindung mit der EU-Bauprodukte-Verordnung verpflichtet die neue Norm alle Hersteller und „Inverkehrbringer“ von tragenden Bauteilen aus Stahl oder Aluminium, diese künftig mit einem CE-Kennzeichen auf den Markt zu bringen. Voraussetzung dafür ist, dass die Hersteller sich von externen Prüfstellen überwachen und zertifizieren lassen.

Ohne Kenntnis der neuen Norm ist die CE-Zertifizierung nicht möglich. In der DIN EN 1090-1 werden beispielsweise die Anforderungen an den Konstruktionsnachweis von Bauteilen sowie die Etikettierung festgelegt. Teil 2 beschäftigt sich konkret mit Stahlprodukten, Teil 3 mit Aluminium.

Zertifizierung bis 1. Juli 2013

Bevor der Hersteller eine CE-Kennzeichnung anbringen darf, muss er nachweisen, dass er die Produktion sicher umsetzen kann. Dazu gehören unter anderem die Schweißeignung und die Voraussetzungen für die Qualitätsprüfung – Hersteller müssen also beweisen, dass sie in der Lage sind, sich selbst zu überwachen. Sie müssen ein System der werkseigenen Prüfkontrolle einrichten, dokumentieren und aufrechterhalten. Für die neuen Zertifizierungen haben Unternehmen bis zum 1. Juli 2013 Zeit.

Laut Mario Haake brauchen kleine Unternehmen im Bereich Metallbau jetzt Unterstützung von Verbänden und Institutionen. „Viele haben ein Informationsdefizit und sind mit der Umsetzung überfordert“, sagt er. „Alleine die technischen Neuheiten der DIN EN 1090 gegenüber der DIN 18800 herauszufinden ist dramatisch. Die großen Unternehmen sind hier klar im Vorteil.“ INMAS stehe natürlich auch gerne für Auskünfte zur Verfügung.

Weitere Informationen: Mario Haake, INMAS GmbH,

Tel. 0421 4589-314. E-Mail haake@inmas.de, www.inmas.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
INMAS GmbH
Hasteder Osterdeich 250
28207 Bremen
Telefon: +49 (421) 4589-212
Telefax: +49 (421) 4589-241
http://www.inmas.de

Ansprechpartner:
Mario Haake
Geschäftsführer
+49 (421) 4589-314



Dateianlagen:
    • Tragende Bauteile aus Stahl und Aluminium benötigen künftig ein CE-Zeichen.
Die INMAS GmbH ist Ansprechpartner für alle Fragen rund um Normung und Standardisierung sowie für die CE-Kennzeichnung. INMAS unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Normen und Standards im gesamten Betrieb. So werden Qualitätsvorteile erzielt und existenzbedrohende Haftungsrisiken vermieden. Darüber hinaus wird das prozessorientierte Normenmanagement genutzt, um Einsparpotenziale zu erschließen. INMAS ist Mitglied des Deutschen Instituts für Normung (DIN).


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.