Wärmenetze und Kältenetze auf KWK-Basis werden gefördert

20 Aug

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht im Rahmen des KWK-Gesetzes das Merkblatt für Wärmenetze und Kältenetze.

Pressemeldung der Firma BHKW-Infozentrum GbR

Jede achte Wohnung wird in Deutschland mit Fernwärme geheizt. Über Fernwärmeleitungen wird die Wärme ins Haus geliefert, ohne dass die einzelnen Gebäude mit eigenen Heizkesseln ausgestattet sind. Meist stammt diese Wärme aus Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK). Diese Heizkraftwerke (HKW) produzieren sowohl Strom als auch Wärme und nutzen die Energie effizient.

Das neue KWK-Gesetz (KWKG), welches am 19. Juli 2012 in Kraft trat, fördert den Bau von Wärmenetzen, sofern die Wärme in diesen Fernwärme-Systemen zu mindestens 60% aus KWK-Anlagen stammt und die Inbetriebnahme der Netze nach dem 31.12.2011 dem 01.01.2012 erfolgte. Bis zu 40% der notwendigen Investition können dann gefördert werden.

Die Bedingungen für eine Wärmenetz-Förderung auf KWK-Basis sind im KWK-Gesetz (KWKG 2012) geregelt. Ein 13 Seiten umfassendes „Merkblatt Wärme- und Kältenetze“, das am 08. August 2012 vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht wurde, erläutert die im KWK-Gesetz niedergeschriebenen Bedingungen.

Wie der Name des Merkblattes darlegt, können auch Kältenetze gefördert werden, sofern die Kälte aus KWK-Anlagen stammt. Man spricht in diesem Fall von Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK / www.kwkk.de). Solche Netze existieren zum Beispiel in Dresden.

Ausführliche Informationen zu den Inhalten des BAFA-Merkblattes „Wärme- und Kältenetze“ können einem Fachbeitrag auf dem BHKW-Infozentrum entnommen werden (http://www.bhkw-infozentrum.de/…)



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Dateianlagen:
    • Der Bau von Fernwärmenetzen wird vom KWK-Gesetz mit bis zu 40% gefördert, wenn die Wärme zum größten Teil aus KWK-Anlagen stammt. (Bildquelle: Stadtwerke Karlsruhe)
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