TÜV Rheinland: Baustellensicherheit fängt schon bei der Planung an

7 Mrz

Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz benennen / Vorsicht vor allem bei Dacharbeiten / Unbefugten ist Zutritt der Baustelle verboten

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Die Zahl der Unfälle auf deutschen Baustellen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Trotzdem gilt: Wer auf einer Baustelle arbeitet, ist im Vergleich zu anderen Wirtschaftszweigen einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko ausgesetzt. Um das Leben und die Gesundheit der Beschäftigten auf der Baustelle zu schützen, gibt es die Baustellenverordnung. Sie benennt die Pflichten des Bauherrn. Dazu gehört, für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf einer Baustelle zu sorgen und sie zu koordinieren. Diese Aufgabe kann er bei entsprechender Qualifikation selbst übernehmen oder er benennt einen Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGe-Koordinator).

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan erarbeiten

Die Aufgabe des Koordinators beginnt mit der Bauplanung. Er legt fest, was bei Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten bezüglich Sicherheit und Gesundheit zu berücksichtigen ist. „Es geht zum Beispiel darum, wie nach Fertigstellung eines Geländes Leuchtmittel sicher gewechselt oder Fenster sicher geputzt werden können“, erklärt Michael Klimmeck, selbst als Sicherheitskoordinator bei TÜV Rheinland tätig. Bei einem Einfamilienhaus ist das nicht so komplex wie bei einem Theater oder Bürogebäude. Immer dann, wenn auf Baustellen Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber tätig sind, ist ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan Pflicht. „Wenn beispielsweise Dacharbeiten über dem Eingang stattfinden, gilt für alle Arbeiter besondere Vorsicht“, sagt der TÜV Rheinland-Experte. Deshalb werden im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan alle Gefährdungen und Anweisungen zu deren Verhinderung festgehalten. Hinzu kommen Anforderungen an gemeinsam zu nutzende Gerüste, die sichere Platzierung des Krans und die Bereitstellung sicheren Stroms.

Zusätzliche Sicherung der Baustelle vor Kindern

An jede Baustelle gehört ein Schild mit der Aufschrift „Zutritt für Unbefugte verboten“. Darüber hinaus gilt: „Der Bauherr muss die Baustelle so absichern, dass sie keine Unbefugten betreten können“, betont Klimmeck. Liegt die Baustelle nahe einer Schule, muss der Bauherr dafür gegebenenfalls mehr Aufwand betreiben. Zum Beispiel, indem der Bauzaun nur mithilfe von Werkzeug geöffnet werden kann.



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