Benötigen Sturmklammern eine bauaufsichtliche Zulassung?
5 Jun
Geeignete Sturmklammern für eine sturmsichere Dacheindeckung
Sturmklammern sind Produkte der Bauregelliste C, d.h. für diese Produkte ist keine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Die Verwendung von Sturmklammern ist in den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks geregelt.
Nach der Fachregel müssen Sturmklammern für den jeweiligen Deckwerkstoff geeignet sein.
Mit Sturmklammern von FOS (Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG) kann der Verarbeiter auf http://www.fos.de eine Windsogberechnung entsprechend der Fachregel durchführen. Dies ist sein Nachweis, dass geeignete Sturmklammern eingesetzt wurden.
Das Berechnungstool steht allen Nutzern, nach erfolgter Registrierung, kostenlos zur Verfügung.
Das Ergebnis der Windsogberechnung ist ein PDF-Dokument mit den entsprechenden Objektdaten:
– Dachziegel -stein oder Biber
– Traglattung
– Sturmklammer
– Verlegeschema
– Klammerstückzahl
– Windlast
– Abhebewiderstand der geklammerten Dacheindeckung
Alternativ zu dieser Einzelfallberechnung können FOS Sturmklammern nach den Tabellen der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingesetzt werden.
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58675 Hemer
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