Benötigen Sturmklammern eine bauaufsichtliche Zulassung?

5 Jun

Geeignete Sturmklammern für eine sturmsichere Dacheindeckung

Pressemeldung der Firma Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG

Sturmklammern sind Produkte der Bauregelliste C, d.h. für diese Produkte ist keine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Die Verwendung von Sturmklammern ist in den Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks geregelt.

Nach der Fachregel müssen Sturmklammern für den jeweiligen Deckwerkstoff geeignet sein.

Mit Sturmklammern von FOS (Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG) kann der Verarbeiter auf http://www.fos.de eine Windsogberechnung entsprechend der Fachregel durchführen. Dies ist sein Nachweis, dass geeignete Sturmklammern eingesetzt wurden.

Das Berechnungstool steht allen Nutzern, nach erfolgter Registrierung, kostenlos zur Verfügung.

Das Ergebnis der Windsogberechnung ist ein PDF-Dokument mit den entsprechenden Objektdaten:

– Dachziegel -stein oder Biber

– Traglattung

– Sturmklammer

– Verlegeschema

– Klammerstückzahl

– Windlast

– Abhebewiderstand der geklammerten Dacheindeckung

Alternativ zu dieser Einzelfallberechnung können FOS Sturmklammern nach den Tabellen der Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks eingesetzt werden.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG
Amerikastraße 2
58675 Hemer
Telefon: +49 (2372) 55899-0
Telefax: +49 (2372) 55899-9990
http://www.fos.de

Ansprechpartner:
Johannes Schulte
Information zum Thema + Leseranfragen
+49 (2372) 5589935

Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG (FOS) ist seit 100 Jahren Spezialist für Windsogsicherung. FOS fertigt und liefert für alle gängigen Dachpfannen und Fassadenbekleidungen die richtige Befestigung. Dabei legt der europaweit führender Hersteller Wert auf Qualität und überprüft nicht nur, welche Sturmklammern für die jeweilige Anwendung am besten geeignet ist, sondern prüft sie auf eigenen Testanlagen nach EN 14437.


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