TÜV Rheinland: Spielplätze in Deutschland weiter mangelhaft

17 Jul

Sicherheitsprobleme auf jedem zweiten Spielplatz / TÜV Rheinland kontrolliert über 1.500 Spielplätze jährlich / Verbesserte Sicherheitskontrollen auf Spielplätzen in Großstädten / Hauptrisiko Verschleiß: Vorsicht bei Rost und Holzfäulnis

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Sicherheit ist offenbar kein Kinderspiel: Obwohl vor allem in großen Städten mehr Wert auf die Kontrolle und Pflege von öffentlichen Spielplätzen gelegt wird, gibt es immer noch Sicherheitsdefizite. Zu dieser Einschätzung kommen die Fachleute von TÜV Rheinland, die jährlich über 1.500 Spielplätze in ganz Deutschland einer Kontrolle unterziehen. Größte Gefahren sind nach Auskunft der Fachleute Verschleiß an Spielgeräten, aber auch Verschmutzung und Vandalismus sowie die falsche Konstruktion von Spielgeräten.

„Bevor Eltern ihre Kleinen auf Klettergerüst und Rutsche lassen, sollten sie Spielgeräte und Untergrund selbst unter die Lupe nehmen. Es kommt leider immer wieder vor, dass Geräte Mängel aufweisen“, sagt Berthold Tempel, Experte für die Sicherheit von Freizeit- und Spielanlagen bei TÜV Rheinland. Holz etwa wird durch die Beanspruchung und die Witterung oft in Mitleidenschaft gezogen. Pilzbefall, Moose und Flechten auf quer liegenden Hölzern wie Schaukel- oder Balancierbalken sind oft Zeichen einer zerstörten Holzstruktur. Von solchen Spielgeräten hält man Kinder besser fern.

Feuchtigkeit lässt auch Metallteile wie Schaukelketten oder Klettergerüste rosten und macht sie auf Dauer instabil. Am besten ist daher eine Funktionskontrolle. Tempel: „Die Eltern setzen sich erst selbst auf die Schaukel oder Wippe, bevor sich der Nachwuchs darauf austobt.“ Nach einem Sturm empfiehlt der Experte zudem einen Blick nach oben, besonders auf Spielplätzen mit Baumbewuchs. Sogenanntes „Totholz“, das abgebrochen in Baumkronen festhängt, kann später herunterfallen und Kinder verletzen. Der Boden eines Spielplatzes sollte zudem frei von Unrat, Ästen und Steinen sein.

Stellen Eltern auf einem Spielplatz Mängel fest, sollten sie den zuständigen Betreiber auf diese hinweisen. Die Telefonnummer des Betreibers sollte auf einem Schild auf dem Spielplatz angegeben sein, das meistens am Eingang des Spielplatzes zu finden ist. Einem Anruf sollte man immer gleich eine E-Mail oder einen Brief folgen lassen, um die Beschwerde schriftlich zu dokumentieren. Ist kein Kontakt angegeben, empfiehlt TÜV Rheinland, den Bürgermeister als obersten Dienstherren der Kommune anzusprechen.

Die Betreiber von Spielplätzen sind verpflichtet, regelmäßige Kontrollen und Wartungen vorzunehmen, wobei ein größerer Check sinnvollerweise zu Beginn des Frühjahrs ansteht.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Ralf Diekmann
Pressesprecher Produkte
+49 (221) 806-1972



Dateianlagen:
    • Spielplatzprüfung
TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 66 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.