Bei Eigentümern läuft die Umrüstungsfrist ab

6 Sep

Flächendeckende Pflicht für Rauchwarnmelder in Bundesländern ab 2015 – BdHB empfiehlt Mitgliedern FHB-Seminar

Pressemeldung der Firma BdHB - Bundesverband der Haus- und Betriebstechniker e.V.

Die Zeit läuft ab für all jene, die Wohnungseigentum besitzen: In Baden-Württemberg müssen alle zum Schlafen bestimmten Räume bis 31. Dezember 2014 mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Deshalb legt der Bundesverband der Haus- und Betriebstechniker seinen Mitgliedern ein Seminar des Fortbildungswerks Haus- und Betriebstechnik (FHB) ans Herz. Dieses befasst sich mit den Neuerungen der Landesbauordnungen und anderen Vorschriften zu diesem Thema.

Das Thema genießt nicht nur bei der Stuttgarter Landesregierung höchste Priorität, sondern in allen anderen deutschen Bundesländern auch. Die Installation dieser unauffälligen, aber höchst effektiven Lebensretter ist hierzulande mittlerweile nahezu flächendeckend vorgeschrieben, desgleichen deren regelmäßige Wartung und Instandhaltung: „Rauchwarnmelder sind wichtig und sinnvoll, denn schlafende Personen sind nicht in der Lage, Brandrauch rechtzeitig wahrzunehmen“, sagt die baden-württembergische Staatssekretärin Gisela Splett. Aufgrund der Aktualität des Themas veranstaltet das FHB in diesem Jahr noch zwei Seminare zu diesem Thema. BdHB-Mitglieder können ihre Weiterbildungsgutscheine auf diese Seminare anrechnen lassen. Doch auch für Personen, die nicht (oder noch nicht) BdHB-Mitglied sind, ist die Teilnahme am Rauchwarnmelder-Seminar ein guter Tipp.

Die Teilnehmer erfahren beim FHB, wie die Melder idealerweise installiert sein müssen, so dass sie bei Brandrauch frühzeitig Alarm schlagen. Hauseigentümer können die Rauchwarnmelder dabei selbst einbauen oder einen Fachdienstleister mit Montage und Wartung beauftragen. Für beide – Hausbesitzer wie Dienstleister – empfiehlt sich das Rauchwarnmelder-Seminar des Fortbildungswerks Haus- und Betriebstechnik. Bei Eigentumswohnungen respektive großen Liegenschaften ist einzig der Eigentümer für die Umsetzung der baurechtlichen Nachrüstungspflicht beziehungsweise die Betriebsbereitschaft verantwortlich.

Nach dem praxisnahen Seminar sind die Teilnehmer in der Lage, die Installation der Rauchwarnmelder zu planen, die Geräte in Betrieb zu nehmen und alle erforderlichen Wartungsleistungen selbst zu übernehmen. Zielgruppe sind damit nicht nur Haus- und Betriebstechniker, Servicemonteure, Meister, Objekt- und Wartungsbetreuer, sondern auch Immobilien-Betreiber oder Hauseigentümer.

Die Teilnehmer befassen sich beim FHB anschaulich und detailliert mit den gesetzlichen Grundlagen zu der Installation der Rauchwarnmelder (DIN 14676 und DIN EN 14606). Außerdem erfahren sie, wie die verschiedenen Melderarten funktionieren und welche Anforderungen die Montage an sie stellt; es geht zudem um den anschließenden Betrieb und die rechtliche Verpflichtung zur Wartung beziehungsweise die dafür notwendigen Arbeiten. Nach bestandener Prüfung erhalten die Seminarbesucher das Zertifikat zum Sachkundigen.

Termine: Dienstag, 30. September, Stuttgart

Dienstag, 7. Oktober, Berlin



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Dateianlagen:
    • Rauchwarnmelder-Pflicht flächendeckend in Deutschland
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