Die Sturmsaison 2014/15 hat begonnen – Dächer überprüfen und sichern

20 Okt

Pressemeldung der Firma Friedrich Ossenberg-Schule GmbH + Co KG

Nicht nur die Wissenschaft warnt vor zunehmenden Sturmereignissen in Deutschland und Europa. Gebäudeversicherungen verzeichnen ebenfalls konstant zunehmende Dachschäden mit stetig steigenden Reparaturkosten. Meteorologen stellen veränderte Strömungeverhältnisse in der Atmosphäre fest. Das trägt mit dazu bei, dass Ausläufer der in Amerika häufiger auftretenden Tornados sich in kurzer Zeit über dem europäischen Festland zeigen. Und das mit Windgeschwindigkeiten bis zu 200 km/h – also in Orkanstärke.

Die ersten dieser Ereignisse bekam Deutschland bereits im September zu spüren. Dabei blockierten nicht nur entwurzelte Bäume Straßen und Bahngleise, sondern auch nicht sachgemäß gesicherte Dachflächen verloren ihre Eindeckung. In den Monaten Oktober bis März ist in Deutschland verstärkt mit Stürmen zu rechnen, die nicht nur in immer kürzeren Zeitintervallen auftreten, sondern auch hohe Windgeschwindigkeiten im Gepäck haben.

Aus diesem Grund ist es wichtig, dass jeder Dachhandwerker seinen Auftraggeber oder den Hausbesitzer immer wieder auf diesen Sachverhalt hinweist. Der Hausbesitzer ist in der Pflicht, soweit wie möglich Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Jedes Dach sollte, egal ob Neu- oder Altdach, entsprechend den Regeln des ZVDH (Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks) mit einer Windsogsicherung vorbeugend geschützt werden. Friedrich Ossenberg-Schule (www.fos.de), der führende europäische Hersteller für Dach- und Fassadenbefestigung, bietet für nahezu alle handelsüblichen Dacheindeckungen Sturmklammern und Firstklammern. Diese Befestigungen sind auf die Anforderungen der Fachregeln abgestimmt und wurden nach der Prüfnorm EN 14437 getestet

Zudem kann der Dachdecker im Internet eine Einzelfallberechnung durchführen und mit nur wenigen Klicks herausfinden, wann, in welchen Dachbereichen, wie viel und mit welcher Klammer das Objekt geklammert werden sollte. Bei größeren und komplizierteren Dacharchitekturen bietet das Unternehmen nicht nur eine fachliche Unterstützung, sondern auch die Möglichkeit einer entsprechenden statischen Berechnung mit Verlegeplan an.

Neu eingedeckte Häuser müssten aufgrund der geänderten Berechnung für Windlasten bereits besser gesichert sein als Altgebäude. Den überwiegenden Anteil am deutschen Immobilienbestand bilden jedoch Altgebäude. Hausbesitzer sind allerdings immer in der Pflicht, unabhängig von Neu- oder Altbau: Sie müssen ihre Immobilie in Ordnung halten und dafür sorgen, dass nicht durch lockere Ziegel oder Pfannen Menschen verletzt werden können. Dafür gibt es in der Rechtssprechung die „Verkehrssicherungspflicht“. Im Schadensfall muss ein Hausbesitzer vor Gericht beweisen, dass sein Haus ordnungsgemäß unterhalten und der bauliche Zustand regelmäßig überprüft wird. Ein solcher Beweis kann mit einem Pflegevertrag dokumentiert werden. Ein Grund mit, warum jeder Dachdecker seinen Auftraggeber auf diese Möglichkeit hinweisen sollte.



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Dateianlagen:
    • Sturmschaden am Ortgang, Foto: FOS


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