Intensiver Holzschutz mit Imprägniergrund Plus

31 Jul

Pressemeldung der Firma Remmers Baustofftechnik GmbH

Dachstühle, Fachwerk und andere stark beanspruchte Hölzer der Gefährdungsklassen 1 und 2 gemäß DIN 68800-3 können mit dem neuen Imprägniergrund Plus von Remmers nun noch wirksamer gegen holzzerstörende Pilze, Insekten, Bläue und Termiten geschützt werden. Das geruchsschwache flüssige Holzschutzmittel auf Lösemittelbasis eignet sich für den vorbeugenden und bekämpfenden Holzschutz im Innen- und Außenbereich. Es lässt sich mittels Streichen oder im Sprühtunnel verarbeiten – und das bei günstigen Verbrauchswerten. Dabei trocknet es schnell und bildet keinen Schmierfilm auf der Holzoberfläche.

Das neue Produkt mit DIBt-Zulassung ist in den Varianten farblos, hell- und dunkelbraun erhältlich. Das imprägnierte Holz kann nach der Trocknung mit Lasuren, Lacken und Dispersionsfarben dekorativ nachbehandelt werden. Zudem erlaubt es die Imprägnierung, dass das getrocknete Holz in direkten Kontakt mit Metallen, Glas, Kunststoffen oder bituminösen Baustoffen kommt, was seine baulichen Einsatzmöglichkeiten erhöht. Generell gilt: Das mit diesem Holzschutzmittel behandelte Holz darf – von Ausnahmen abgesehen – nur in den als Gefährdungsklasse 1 oder 2 deklarierten Bereichen eingesetzt werden. Imprägniergrund Plus tritt an die Stelle des bisher von Remmers angebotenen Imprägniergrund GN. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.remmers.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Remmers Baustofftechnik GmbH
Bernhard-Remmers-Straße 13
49624 Löningen
Telefon: +49 (5432) 830
Telefax: +49 (5432) 3985
http://www.remmers.de



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.