Brandschutz in Diskotheken: Notausgänge müssen beleuchtet sein

25 Aug

TÜV Rheinland: Mit Flucht- und Rettungswegeplan vertraut machen / Sachverständige überprüfen regelmäßig, ob Brandschutz eingehalten wird

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Schwere Brandkatastrophen, wie sie sich bislang in Diskotheken in Brasilien, Argentinien oder Russland ereignet haben, sind in Deutschland eher unwahrscheinlich. Das liegt vor allem an den umfangreichen Brandschutzauflagen, die Betreiber hierzulande erfüllen müssen. „Diskotheken, die mehr als 200 Besucher fassen, gelten als Sonderbauten und verfügen meist über ein umfangreiches Brandschutzkonzept“, sagt Michael Klimmeck, Experte bei TÜV Rheinland. „Sie müssen so gebaut sein, dass eine Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindert oder zumindest begrenzt wird.“

Sicherheitsbeleuchtung eingeschaltet?

Als Besucher einer Diskothek lässt sich oft auf einen Blick erkennen, ob der Betreiber die Vorschriften einhält. So müssen Notausgangsschilder, Flucht- und Rettungswege und Treppenstufen gekennzeichnet und beleuchtet sein, damit die Gäste in einem Notfall schnellstmöglich ins Freie gelangen. Zudem sollen alle Untergründe eben sein und keine Stolperfallen wie Kabel oder Leitungen herumliegen. Flucht- und Rettungswege dürfen nicht durch Einbauten eingeengt oder zugestellt sein. Übrigens: „In den meisten Diskotheken hängt im Eingangsbereich ein Flucht- und Rettungsplan, auf dem man sich mit den Gegebenheiten vor Ort vertraut machen kann“, so Klimmeck. Sollte es zu einem Brand kommen, heißt es: Ruhe bewahren, den Anweisungen des Personals folgen und das Gebäude auf dem kürzesten Weg über die gekennzeichneten Flucht- und Rettungswege verlassen.

Regelmäßige Prüfungen sorgen für sichere Anlagen

Sachverständige prüfen regelmäßig die Betriebssicherheit und Wirksamkeit von technischen Anlagen. Technische Anlagen zur Belüftung und zum Rauchabzug, aber auch zur Brandmeldung und zur Brandbekämpfung stehen hierbei gemäß den Auflagen der entsprechenden Prüfverordnung regelmäßig auf dem Prüfstand. Aber auch durch zusätzliche Prüfungen wie z. B. der Wirkprinzipprüfung oder auch durch Schulungen des Personals etwa durch Evakuierungsübungen kann das Sicherheitspotenzial gesteigert werden.



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