Schimmelpilz in Gebäuden: Von Experten untersuchen lassen

22 Mrz

TÜV Rheinland: Feuchtigkeit häufiger Auslöser für Schimmelbildung in Gebäuden / Kleineren Pilzbefall selbst entfernen / Schäden dokumentieren

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Ein geplatztes Heizungsrohr, eine falsch angeschlossene Waschmaschine – Gründe für Wasserschäden gibt es viele. Werden die Mängel nicht ausreichend behoben, ist Schimmelbildung vorprogrammiert. Feuchte Wände und eine Vielzahl von Materialien wie Holz, Papier, Kunststoffe, Lacke, Kleber und Teppichböden stellen einen idealen Lebensraum für Schimmelpilze dar. Baumängel, unvollständig oder unsachgemäß beseitigte Wasserschäden, aber auch mangelhaftes Lüftungs- und Heizverhalten können innerhalb kurzer Zeit zu Schimmelbildung führen. Schimmelpilzsporen, über die Raumluft aufgenommen, lösen häufig Allergien oder Erkrankungen der Atemwege aus. Auch der wirtschaftliche Schaden durch Wertverlust der Immobilie, Leerstand oder Sanierungskosten kann erheblich sein.

Maßnahmen ergreifen und Fachleute hinzuziehen

Wichtig bei Schimmel: „Vor dem Betreten der Geschäftsräume oder des Hauses prüfen am besten Fachkräfte, ob eine Gefährdung besteht“, so Dr. Walter Dormagen, Experte für Schimmel bei TÜV Rheinland. Bewohner oder Raumnutzer können bei kleineren Stellen selbst tätig werden, sofern sie nicht allergisch auf Schimmelpilze reagieren, an chronischen Erkrankungen der Atemwege leiden oder ein geschwächtes Immunsystem haben. Die betroffenen Flächen sollten nie trocken abgerieben, sondern gründlich mit haushaltsüblichem Reiniger gereinigt und anschließend mit 70-prozentigem Alkohol abgerieben werden. Ist dies beispielsweise bei Möbeln nicht möglich, sollten diese entsorgt werden. „Unsere Fachleute helfen dabei, Art und Umfang des Schimmelbefalls zu ermitteln und die Ursachen für Feuchtigkeit in Gebäuden zu finden. Sie führen alle erforderlichen Untersuchungen durch und bieten kompetente Unterstützung bei der Schadensbehebung“, erklärt Dormagen.

Gut zu wissen: Um mögliche Versicherungsansprüche geltend zu machen, müssen alle Schäden genau festgehalten werden. Dazu gehören eine Liste der Mängel, Videos und Fotos.



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