Starkregen auf Flachdächern: Notabläufe verhindern Gebäudeschäden

4 Okt

TÜV Rheinland: Verantwortung für Sicherheit liegt beim Eigentümer / Verstopfte Dachabläufe vermeiden / Regelmäßige Prüfung und Reinigung empfohlen

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Gewitter, sintflutartige Regenfälle, Überschwemmungen und Stürme: Das erste Halbjahr 2016 war in Deutschland von extremem Wetter geprägt. Tatsächlich hat der Deutsche Wetterdienst in den vergangenen 15 Jahren vermehrt Starkregen registriert. Den Eigentümern von Gebäuden und weitgespannten Hallentragwerken mit Flachdächern sollte dies zu denken geben. „Extrem viel Regen, der in kürzester Zeit niedergeht, kann Flachdächer überlasten“, so Rainer Gößmann, Experte für Bauwerksprüfung bei TÜV Rheinland.

Wasser belastet Statik

Fließt das Wasser nicht schnell genug ab, staut es sich auf dem Dach. Durch das Gewicht kann im Extremfall die Statik versagen und das Dach einstürzen. Schon geringere Mengen stehenden Wassers können durch undichte Stellen zu Feuchtigkeitsschäden führen, die ebenfalls die Gebäudestabilität gefährden. Flachdächer werden in der Regel über Dachabläufe entwässert und sollten über Notabläufe verfügen, die große Wassermengen vom Dach rasch ableiten. Bei Flachdächern in Leichtbauweise sind Notentwässerungssysteme Pflicht. „Bei unseren Standsicherungsprüfungen stellen wir immer wieder Mängel fest. So befinden sich teilweise die Dachabläufe nicht an der tiefsten Stelle des Daches, Abläufe sind verstopft, Notabläufe fehlen oder sind unterdimensioniert“, so Rainer Gößmann.

Abflüsse regelmäßig reinigen

Die Dachflächen sollten frei von Verschmutzungen oder Vermoosungen und die Dachabläufe nicht durch Laub, Äste und Unrat verstopft sein. Ein einwandfrei funktionierendes Dachentwässerungssystem sollte sichergestellt sein. Verantwortlich für Prüfung, Wartung und Instandsetzung ist der Gebäudeeigentümer. „Wegen der Unfallgefahr sollte niemand selbst aufs Dach steigen – das ist ein Job für Dachdecker“, empfiehlt Experte Gößmann. Sinnvoll ist es, Kontrollgänge und Dachreinigungen regelmäßig, insbesondere zwischen Herbst und Winter durchzuführen. Alle vier bis fünf Jahre sollte ein Sachverständiger nach Schäden am Gebäude und an der Dachkonstruktion schauen. Und alle zwölf bis fünfzehn Jahre empfiehlt sich eine umfassende Prüfung, bei der Fachleute jedes Bauteil akribisch unter die Lupe nehmen. TÜV Rheinland bietet solche regelmäßigen Prüfungen der Standsicherheit von Gebäuden (Bauwerksprüfung) an.



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