Inkasso und Forderungsmanagement von werkvertraglichen Forderungen

19 Nov

Pressemeldung der Firma Inkassobüro Marco Ormanns

Beim Inkasso und Forderungsmanagement von werkvertaglichen Forderungen sind wir als Rechtsdienstleister darauf angewiesen, dass die Gläubiger einer Werklohnforderung eine ordentliche Dokumentation vorweisen können. Wir empfehlen unseren Mandanten unbedingt einen schriftlichen Werkvertrag zu schließen und Auftragserweiterungen grundsätzlich schriftlich abzufassen. Auch die Abnahme des Werkes sollte nach Möglichkeit förmlich erfolgen, um anschließende Auseinandersetzungen zu vermeiden. Lassen Sie sich zu dem vorgenannten Themenkomplex kostenfrei und unverbindlich durch unsere Experten beraten.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Inkassobüro Marco Ormanns
Zedernstraße 29
41239 Mönchengladbach
Telefon: +49 (2166) 99065-12
Telefax: +49 (2166) 99065-17
http://www.ormanns-inkasso.de

Seit dem Jahr 2003 bietet das Inkassobüro Marco Ormanns erfolgreich ein seriöses und dienstleistungsorientiertes Forderungsmanagement. Mit unserer mehr als zehnjährigen Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Rechnung aufgeht und nicht die Kalkulation Ihrer säumigen Kunden. Durch langjähriges Know-how, rechtliche und betriebswirtschaftlich umfassende Kompetenz erhalten Sie eine schnelle fallbezogene Abwicklung Ihrer Inkassofälle. Seit der Reform des Rechtsdienstleistungsrechts bieten wir unseren Mandaten einen Fullservice vom außergerichtlichen Inkassomahnverfahren über die Prozessvertretung im gerichtlichen Mahnverfahren bis zur Vollstreckung von titulierten Forderungen. Unsere Dienstleistung wird durch nützlich externe Dienstleistungen wie zb. Wirtschaftsauskünfte und Dienstleistungen einer Detektei komplettiert.


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