Ausbildung von (Prüf-)Sachverständigen für die Prüfung von Kranen
13 Jun
Bei Konstruktion, Bau und Betrieb von Kranen ist die Einhaltung von sicherheitstechnischen Prinzipien unbedingte Voraussetzung für die Vermeidung von Gefährdungen, die sich z.B. aus einem Lastabsturz, Umsturz des Kranes oder Versagen der Krankonstruktion für Leben und Gesundheit von Personen sowie für Sachen und Umwelt ergeben können. Betroffen von derartigen Gefährdungen wären nicht nur die unmittelbar mit dem Kran Beschäftigten, z. B. Kranführer und Anschläger, sondern auch Personen, die im Arbeitsbereich von Kranen beschäftigt sind oder sich dort aufhalten. Den Gefahren, die sich aus einem möglichen Versagen von Bauteilen, dem Nichtvorhandensein oder dem Versagen von Sicherheitseinrichtungen ergeben können, wird durch Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme (Vor-, Bau- und Abnahmeprüfung) und nach prüfpflichtigen/wesentlichen Änderungen sowie durch wiederkehrende Prüfungen wirkungsvoll begegnet.
Die Lehrveranstaltung richtet sich an Personen die als Prüfsachverständige für die Prüfung von Kranen tätig werden wollen oder tätig sind. Im Lehrgang werden notwendige theoretische Grundlagen, deren Kenntnis Voraussetzung für die Zertizierung von Prüfsachverständigen für die Prüfung von Kranen und Hebezeugen entsprechend der Verfahrensgrundsätze (VG) 001 der Zertifizierungstelle zur Zertifizierung von Personen (ZZP) im Haus der Technik e.V. vermittelt. Das notwendige Wissen für die Ermächtigung entsprechend der „Grundsätze für die Ermächtigung von Sachverständigen für die Prüfung von Kranen durch die Berufsgenossenschaft“ (DGUV G 309-005 früher BGG 924) wird gelehrt.
Nächster Termin der Veranstaltung: 15.07.-19.07.2019 in Timmendorfer Strand unter der Leitung von Dipl.-Ing. Jürgen Koop.
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