TÜV Rheinland: Über die Hälfte aller Aufzüge hat Mängel
30 Nov
Mehr Aufzüge in Deutschland geprüft / Starker Anstieg sofortiger Stilllegungen / Installation von Zweiwege-Notsystem bis Ende 2020
Die Mängelstatistik bei Aufzügen ist geprägt von Licht und Schatten. Dies ist das Fazit der Auswertung von TÜV Rheinland und des TÜV-Verbands (VdTÜV). 2019 wurden in Deutschland, so der VdTÜV im aktuellen Anlagensicherheitsreport, rund 607.000 Aufzüge geprüft. Weit weniger als die Hälfte ist mängelfrei. Im Umkehrschluss stellten die Prüfexperten an 56,5 Prozent der Aufzügen Mängel fest. 4.250 Anlagen mussten bundesweit – wegen gefährlicher Mängel – sofort stillgelegt werden. Das sind über 1.300 Aufzüge mehr als 2018. „In Köln wurden von unseren Experten bei 29 Anlagen gefährliche Mängel festgestellt“, berichtet Guido Kehmer, Geschäftsfeldleiter für Aufzüge und Fördertechnik bei TÜV Rheinland. „In Düsseldorf waren es 85 und in Berlin 149. Im Vergleich zum letzten Jahr sank die Anzahl der mängelfreien Aufzüge minimal um 0,1 Prozentpunkte.“
Aufzugsanlagen werden jährlich abwechselnd einer Haupt- und Zwischenprüfung durch eine unabhängige Prüforganisation wie TÜV Rheinland unterzogen. Wie auch schon 2018 weist deutschlandweit jeder achte Aufzug erhebliche bis gefährliche Mängel auf, so der Anlagensicherheitsreport. TÜV Rheinland stellt für die Städte Köln, Düsseldorf und Berlin eine leicht bessere Bilanz aus. „In Köln beispielsweise ist es jeder zwölfte Aufzug“, so der Experte Guido Kehmer.
Im Notfall kommunizieren
Zu jeder Aufzugsanlage gehört seit Mitte 2016 ein Notfallplan. Inhaltlich heißt das beispielsweise: Organisatorische Maßnahmen und Kontaktpersonen müssen benannt sein. Das heißt: wer Zugang zur Anlage hat und wer Erste Hilfe leisten kann. „Bis Ende 2020 muss in jedem Fahrkorb ein wirksames Zweiwege-Kommunikationssystem installiert sein, über das rund um die Uhr ein Notdienst erreicht werden kann“, erklärt der Fachmann. Falls ein Aufzug stecken bleibt, können Fahrgäste mit der Notrufzentrale sprechen.
Noch immer besitzen viele Aufzüge kein ausreichendes Notrufsystem, obwohl bis Ende des Jahres mehr als 100.000 Anlagen in Deutschland nachgerüstet sein werden. Seit 2015 weist TÜV Rheinland seine Kunden regelmäßig auf diese Nachrüstverpflichtung hin. Nachdem die fünfjährige Frist am 31.12.2020 abläuft, wird das Fehlen eines wirksamen Zweiwege-Kommunikationssystems als gefährlicher Mangel in die Prüfbescheinigung aufgenommen. „Natürlich unterstützen wir unsere Kunden wie üblich bei allen Fragen zur technischen oder organisatorischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen an Notrufsysteme“ erklärt Guido Kehmer.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com
Ansprechpartner:
Nicole Krzemien
Pressesprecherin Industrie Service
+49 (221) 806-4099
Dateianlagen: