Prüfservice: Automatische Tore sicher nutzen und regelmäßig testen lassen
16 Feb
TÜV Rheinland: Klare Vorgaben für Arbeitsstätten / Verantwortung auch im privaten Bereich wichtig / Einfahrten sind kein Kinderspielplatz
Automatische Tore regulieren den Zugang beispielsweise zu Parkhäusern, Tiefgaragen oder Firmengeländen. Sie bieten Schutz und lassen sich per Knopfdruck einfach bedienen. Damit die Technik verlässlich funktioniert und niemand beim Betrieb zu Schaden kommt, gibt es für automatische Tore im gewerblichen Betrieb klare Vorgaben in der Arbeitsstättenschutzverordnung. So müssen die Tore unter anderem bei Widerstand reagieren. „Bei automatischen Toren darf es keinesfalls passieren, dass jemand eingeklemmt werden kann“, erläutert Christian Thielmann, Experte für Fördertechnik bei TÜV Rheinland. Idealerweise sollten Firmen, Parkhaus- oder Immobilienbetreiber die Sicherheitsmechanismen und -vorkehrungen ihrer automatischen Tore im Jahresrhythmus durch einen externen Prüfservice kontrollieren lassen. Die Fachleute von TÜV Rheinland für so genannte kraftbetätigte Tore unterstützen dabei.
Moderne Tore stoppen bei Widerstand automatisch
Die Technik der automatischen Tore ist durchaus anspruchsvoll. Aufgrund fehlerhafter Technik kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Unfällen. „Gefährlich ist es vor allem, wenn Kinder sich von einem Tor nach oben ziehen lassen und mit den Fingern in den Einzug geraten. Oder wenn das Tor schließt, während Kinder darunter spielen“, sagt Thielmann. Umso bedeutender ist die sogenannte Schließkraftbegrenzung, eine gängige Sicherheitsvorkehrung moderner Tore. Sie sorgt dafür, dass das Tor anhält, sobald es berührt wird. Im Idealfall sorgen Lichtschranken und Anwesenheitssensoren dafür, dass das Tor schon vor einer Berührung stoppt. Zudem sollten Betreiber Warnschilder und Piktogramme anbringen, ein Ersatz für technische Sicherheitsmechanismen sind diese jedoch nicht.
Fernbedienung nur in Sichtweite betätigen
Für private Eigentümer eines automatischen Garagentors gilt die Verkehrssicherungspflicht. Diese beschreibt zwar keine klaren Vorgaben, Privatleute sollten sich dennoch beim Einbau von Fachpersonal über die Bedienung und Sicherheitseinrichtungen eines automatischen Tores aufklären lassen und die Funktionalität des Tores regelmäßig prüfen. „Ein Tor sollte unbedingt erst dann per Fernbedienung geöffnet werden, wenn man es vollständig sehen kann“, betont Thielmann. Zudem sollten Eltern ihren Kindern vermitteln, dass sie in der Nähe von Toreinfahrten und Garagen nicht spielen sollten.
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